Jeder buchführungspflichtige gewerbliche Unternehmer ist vom Gesetzgeber verpflichtet ein ordnungsgemäßes Kassenbuch zu führen. Eine ordnungsmäßige Kassenbuchführung ist bei Betrieben mit hohem Anteil an Bareinnahmen in der Regel eine entscheidende Grundlage einer kaufmännischen Buchführung.
An die Verbuchung von Kasseneinnahmen und -ausgaben werden aufgrund der leichten
Manipulationsmöglichkeiten besonders hohe Anforderungen gestellt. Die Betriebsprüfer prüfen das Kassenbuch besonders kritisch und sind berechtigt, bei Kassenmängeln zu schätzen. Schätzungsbefugnis der Prüfer liegt vor, wenn der Steuerpflichtige keine ausreichende Aufklärung zu geben vermag, diese verweigert oder die nach den Steuergesetzen zu führenden Bücher oder Aufzeichnungen nicht vorlegen kann bzw. diese wegen mangelnder Ordnungsmäßigkeit nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden.
Die sogenannte Verwerfung der Buchführung macht im Rahmen der Betriebsprüfung den überwiegenden Teil der Schätzungen aus.
Daher sind folgende Anforderungen an die prüfungssichere Kassenbuchführung zu beachten:
Besonderheiten bei Registrierkassen:
Viele Buchführende sind sich über die Bedeutung der Kassenführung nicht im Klaren. Außerdem sind
oftmals die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und Prinzipien nicht bekannt. Aber
.
Ordnungsgemäße Kassenführung ist Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der gesamten
Buchführung!
Die Gastronomie und Hotellerie gehören zur Bargeldbranche. Deshalb ist Ihre Kassenbuchführung im Fokus jeder Betriebsprüfung.
Sollte Ihre Kassenbuchführung nicht den oben genannten Anforderungen entsprechen, sprechen Sie doch mit uns. ESR Euro-Service-Rechenzentrum
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